FAQ Carport - Fragen rund um den Carport
FAQ- Übersicht- Häufig gestellte Fragen
1.Kann ein Carport auf Mass angefertigt werden?
2.Stammen alle swisscarport Produkte aus eigener Produktion?
3.Bietet swisscarport auch die Montage für seine Produkte an?
4.Woher stammen die von swisscarport verbauten Hölzer?
5.Erstellt swisscarport.ch auch das Baugesuch?
6.Braucht ein Carport, Garage, Sitzplatzüberdachungen oder Geräteraum ein Baugesuch?
9.Wie gross muss ein Carport oder eine Garage gebaut werden?
10.Wie viel kostet ein Carport, Garage oder Freisitzüberdachung?
11.Wie verläuft die Auftragsabwicklung?
12.Liefert und montiert swisscarport.ch seine Produkte in der ganzen Schweiz?
13.Wie verbindlich ist eine selber im Onlinekalkulator zusammengestellte Offerte?
14.Welche anderen Handwerker werden noch benötigt?
15.Wie gross ist die Dachlast von einem Carport / Garage?
16.Können Referenz-Objekte von swisscarport.ch besichtigt werden?
1.Kann ein Carport auf Mass angefertigt werden?
Swisscarport ist geradezu spezialisiert auf die Anfertigung von individuellen Carports, Garagen,Sitzplatzüberdachungen und Geräteräume nach Mass. Gerne kommen wir zu Ihnen vor Ort um das geplante Bauvorhaben zu besprechen und die exakten Masse auf zu nehmen.
2.Stammen alle swisscarport Produkte aus eigener Produktion?
Ja, alle individuellen Bauvorhaben und der grösste Teil der Standard Produkte werden von swisscarport.ch mit den neusten 3D CAD Programmen bis ins Detail geplant. Die Holzteile werden, anhand unserer Daten, auf einer externen CNC Maschine passgenau zugeschnitten und anschliessend in unserer Werkhalle zu Elementen zusammengebaut und bepackt. Die Stahlteile lassen wir von einem Metallbauer anhand unserer Angaben herstellen. Einzig die CarShell Produkte stammen nicht aus unserer Produktion, hier arbeiten wir mit einem Partner aus Slowenien zusammen.
3.Bietet swisscarport auch die Montage für seine Produkte an?
Ja, alle swisscarport Produkte werden auch von unseren geschulten Montage-Teams vor Ort montiert. Es können auch Bausätze zur Selbstmontage bei swisscarport bezogen werden.
Ja, für die Selbstmontage hat swisscarport das Produkt SmartPort entwickelt. Diese standardisierten Unterstände können bauseitig selber montiert. Wir möchten jedoch erwähnen, dass es doch einiges an handwerkliches Geschick benötigt. Auch müssen die notwendigen Maschinen und Werkzeuge vorhanden sein.
4.Woher stammen die von swisscarport verbauten Hölzer?
Das Fichten-Konstruktionsholz welches von swisscarport.ch verbaut wird, stammt aus der Schweiz, Deutschland und Österreich. Bei den Fichten-Schalungen wird aus qualitativen Gründen mehrheitlich nordische Ware verbaut. Weisstannen-Schalungen stammen aus der Schweiz. Lärchen Schalungen oder Terrassenböden aus Lärche stammen aus der Schweiz und aus Sibirien. 3-Schichtplatten werden vorwiegend aus nordischer Ware angeboten.
5.Erstellt swisscarport.ch auch das Baugesuch?
Ja, swisscarport.ch kann in zwei Varianten bei dem Baugesuch behilflich sein.
Variante 1, Lieferung der Pläne für Baugesuch
Wir erstellen und liefern Ihnen die für das Baugesuch benötigten Baupläne und den Kataster- / Situationsplan. Bauseitig werden die Bauformulare ausgefüllt und bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Die Kosten für das Einholen eines vom Kreisgeometer beglaubigten Situationsplan werden direkt an den Gesuchsteller verrechnet. (Nicht in jeden Fall erforderlich) Müssen aus irgendwelchen Gründen die Pläne angepasst oder abgeändert werden, werden diese Kosten zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
Variante 2, Erstellen des kompletten Baugesuchs inkl. den notwendigen Formularen
Wir erstellen und liefern Ihnen die für das Baugesuch benötigten Baupläne, den Kataster- / Situationsplan und füllen die benötigten Formulare aus. Sie reichen das Baugesuch bei den zuständigen Baubehörden ein. (Die Anzahl der auszufüllenden Formulare variiert je nach Kanton und Gemeinde) Müssen aus irgendwelchen Gründen die Pläne angepasst oder abgeändert werden, werden diese Kosten zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
6.Braucht ein Carport, Garage, Sitzplatzüberdachungen oder Geräteraum ein Baugesuch?
Grundsätzlich braucht jede Baute eine Baubewilligung. Es gibt Gemeinden in welchen Kleinbauten (zum Beispiel Bauten mit weniger als 10 m2 Grundfläche) bewilligungsfrei erstellt werden können sofern die ordentlichen Grenzabstände eingehalten werden. Verbindliche Informationen erhalten Sie bei zuständige Baubehörde. Swisscarport hilft Ihnen gerne beim Beantragen der Baubewilligung.
7.Muss bei einem Carport, Garage, Sitzplatzüberdachungen oder Geräteraum ein Grenzabstand oder Strassenabstand eingehalten werden?
Grundsätzlich muss mit jeder Baute der Grenzabstand und der Strassenabstand eingehalten werden. Dies erforderlichen Abstände richten sich nach den Baureglementen vom Kanton und Gemeinde und sind somit nicht schweizweit einheitlich. Von den zuständigen Baubehörden erhalten Sie die notwendigen Auskünfte.
Näher-/Grenzbaurecht
Mit dem Nachbarn kann ein Näher- oder Grenzbaurecht ausgehandelt werden, wenn die ordentlichen Grenzabstände nicht eingehalten werden können.
8.Müssen bei einem Carport, Garage, Sitzplatzüberdachungen oder Geräteraum bestimmte Brandschutzmassnahmen getroffen werden?
Gegenüber den Bauten auf derselben Bauparzelle, zum Beispiel dem Wohnhaus, bestehen keine Brandschutz Vorschriften. Gegenüber Beuten auf dem Nachbargrundstück müssen Brandschutz Abstände eingehalten werden oder die notwendigen Brandschutzvorkehrungen (Brandmauer) getroffen werden. Swisscarport.ch kann Ihnen geprüfte Brandmauern in Leichtbauweise anbieten.
9.Wie gross muss ein Carport oder eine Garage gebaut werden?
Bauen Sie Ihren Carport / Garage lieber etwas grosszügig als zu klein. Ein Carport für ein Auto sollte ca. 300 cm breit und 600 cm lang sein. Für zwei Autos ist 600 cm x 600 cm ein ideales Mass. Auf unserer Seite „ Plaung eines Carports“ finden Sie weitere hilfreiche Informationen.
10.Wie viel kostet ein Carport, Garage oder Freisitzüberdachung?
Die Preisspanne und die Qualität bei den auf dem Markt angebotenen Carports, Garagen und Freisitzüberdachungen ist sehr gross. Das Ziel von swisscarport.ch ist, Produkte in hoher Qualität zu fairen Preisen anzubieten. Unsere langjährigen Erfahrungen und die stetige Nachkalkulation bei ausgeführten Objekten ermöglichen uns präzise und faire Offerten zu erstellen. In unserem Onlinekalkulator können Sie selber eine Offerte zu Ihrem geplanten Bauvorhaben zusammenstellen und erhalten so innert Minuten einen verbindlichen Preis. Oder Sie senden uns ein Beschrieb mit einer einfachen Skizze von Ihrem Bauvorhaben, eventuell auch Fotos von der Situation vor Ort, und wir werden Ihnen gerne eine Offerte zusammenstellen.
11.Wie verläuft die Auftragsabwicklung?
1.Offerte
In den meisten Fällen stellt der Kunde sich auf dem Onlinekalkulator eine Offerte für sein geplantes Bauvorhaben zusammen. Entspricht dies seinen Vorstellungen sucht der Kunden den Kontakt mit swisscarport.ch.
2.Besprechung der Detail
Zusammen mit einem Mitarbeiter von swisscarport.ch bespricht der Kunde das Bauvorhaben und die Details. Dies kann per Telefon, in unserem Büro oder bei Ihnen Zuhause erfolgen. Falls notwendig erstellt swisscarport.ch eine revidierte Offerte.
3.Massaufnahme und Besprechung vor Ort
Falls erforderlich kommen unsere Mitarbeiter gerne vor Ort um eine exakte Massaufnahme vorzunehmen.
4.Werkvertrag, Farbkonzept und Kontroll- und Fundamentpläne
Sind alle bauliche und preisliche Details besprochen, erstellt swisscarport.ch einen Werkvertrag und detaillierte Pläne zu dem Bauvorhaben. Zusammen mit dem Werkvertrag und den Kontrollplänen wird dem Kunden auch ein Farbkonzept zugestellt. Hier können für alle Bauteile die gewünschten Farben eingetragen werden. Ebenfalls mitgeliefert werden die Fundamentpläne für die bauseitig zu erstellenden Fundamenten. Bestätigt der Kunde den Werkvertrag und die Kontrollpläne per Unterschrift gilt deren Auftrag als rechtsgültig.
5.Lieferfristen
Ab den bestätigten Kontrollplänen brauchen wir ca. vier bis acht Wochen Vorlauf bis wir montieren oder liefern können. Die Lieferfrist ist abhängig von der Auftragslage und dem gewünschten Produkt. Im Werkvertrag kann der Kunde den gewünschten Liefertermin angeben, wir versuchen, wenn immer möglich diesen auch einzuhalten.
Muss für das Baugesuch noch eine Bewilligung eingeholt werden, bietet swisscarport.ch zwei Varianten zur Auswahl. Siehe „Braucht ein Carport, Garage, Sitzplatzüberdachungen oder Geräteraum ein Baugesuch?“ Mit baulichen Massnahmen darf erst nach Erhalt der Baubewilligung angefangen werden.
7.Montage
Für die Montage werden, je nach Grösse des Projektes ein bis vier Tage benötigt. Für die Montagearbeiten wird in der Regel ein LKW mit einem Ladekran, Gesamtgewicht 7,5 Tonnen, eingesetzt. Bauseitig muss lediglich Strom, 220V zur Verfügung stehen.
8.Abnahme der Baute
Nach Abschluss aller Arbeiten begutachten unsere Monteure mit dem Kunden das fertige Bauwerk, eventuelle Wünsche oder Mängel könne angemerkt werden. Nach der Montage von der Baute hat der Kunde eine Woche Zeit um uns offensichtliche Mängel zu melden, danach gilt der Bau als abgenommen.
9.Zahlungsbedingungen
Die erhält der Kunde innert ca. drei Wochen nach Fertigstellung, die Zahlungsbedingungen sind 60 Tage netto oder innert 30 Tage 2% Skonto. Bei grösseren Projekten gestatten wir uns eine A Konto Zahlung zu verlangen. Ratenzahlungen sind nach Vereinbarung möglich.
10.Garantie
Es werden die üblichen Garantieleistungen erbracht (sichtbare Mängel 2 Jahre, verdeckte Mängel 5 Jahre.) Bei Garagentoren, Torantrieben und Zubehör gelten die Garantieleistungen der entsprechenden Zulieferer. (2 Jahre; jedoch Beschlagsteile und elektronische Komponenten nur 1 Jahr. Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf den Ersatz der defekten Teile, nicht aber auf die Reparaturkosten.)
12.Liefert und montiert swisscarport.ch seine Produkte in der ganzen Schweiz?
Grundsätzlich liefert und montiert swisscarport.ch in der ganzen Schweiz. Für den Anfahrtsweg berechnen wir einen Wegzuschlag. Dieser errechnet sich aus der Menge des zu montierenden Materials und der Fahrzeit ab unserer Werkhalle in 4536 Attiswil. Bei kleineren Projekten mit einem langen Anfahrtsweg verteuert der Wegzuschlag die Gesamtkosten oft markant, dass ein Auftrag für beide Parteien nicht mehr interessant ist. Bei mehrtägigen Montagen mit langem Anfahrtsweg verrechnen wir die Spesen für die Hotelübernachtungen unserer Monteure.
13.Wie verbindlich ist eine selber im Onlinekalkulator zusammengestellte Offerte?
Selber im Onlinekalkulator zusammengestellte Offerten sind verbindlich, das heisst die eingegebenen Menge Dach- und Wandfläche und die ausgewählten Zubehörprodukte liefern und montieren wir zu den offerierten Preisen.
14.Welche anderen Handwerker werden noch benötigt?
Swisscarport.ch kann keine Tiefbauarbeiten anbieten. Für das Erstellen der Fundamente in Beton und die Bodenbeläge, Verbundsteine oder Belag, braucht es einen Tiefbauer. In der Regel werden diese Arbeiten von Gartenbauer erledigt. Auch elektrische Installationen können von swisscarport.ch nicht vorgenommen werden. Alle anderen Arbeitsgattungen könne von unseren Monteuren ausgeführt werden.
15.Wie gross ist die Dachlast von einem Carport / Garage?
Die Statik wird für jedes Projekt anhand der ortsüblichen Schnee- und Windlasten berechnet und entsprechend bei der Dimensionierung der Tragkonstruktion berücksichtigt. Alle von uns erstellten Objekte können problemlos begehen werden.
16.Können Referenz-Objekte von swisscarport.ch besichtigt werden?
Auf unserer Website unter Referenzen finden Sie eine Karte mit einer Vielzahl von Referenzen welche besichtigt werden können. Sie können nach Kategorien Objekte suchen und die Karte aufzoomen bis Sie den Strassennahmen erkennen. Wir möchten Sie jedoch bitten, auf die Privatsphäre der jeweiligen Eigentümer Rücksicht zu nehmen und wenn möglich privaten Grund nicht zu betreten.